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von www.insolvenzportal.comInsolvenz von Kapitalanlagegesellschaften
Mit einem gewinnmaximierenden Crowdfunding können schnell hohe Anlagesummen erzielt werden. Wie immer ist es aber sinnvoll das Risiko zu streuen. So sollte auch beim Crowdinvesting die zur Verfügung stehende Anlagesumme bei unterschiedlichen Projekten mehrerer Anbieter beteiligt werden.
Wallnerweiss:Eigenverwaltung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, sog.Schutzschirmverfahren (§ 270 b InsO)
Natürlich, so Rüdiger Weiss, ist Insolvenz auch im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens möglich. So wie man es auch aus den USA kennt. Auch hier hat die Kanzlei WallnerWeiss genügend Erfahrung um ein starker Partner zu sein.
Insolvenz muss nicht das Ende eines Unternehmens sein-
Insolvenz kann auch der Beginn einer Sanierung sein, einer erfolgreichen Sanierung.Das sagt Rüdiger Weiss von der Kanzlei WallnerWeiss aus Dresden.