Seite wählen

Insolvenz von Kapitalanlagegesellschaften

von InsPor-Presse

Impressum

WallnerWeiß
Insolvenzverwalter Gutachter GbR
Bautzner Straße 102
01099 Dresden
Insolvenz von Kapitalanlagegesellschaften

Eine Insolvenz von Kapitalanlagegesellschaften hat große Auswirkungen auf Anleger wie Beschäftigte der betroffenen Gesellschaft. Es gibt die verschiedensten Gründe, die vorkommen können, dass Rechnungen einfach nicht mehr beglichen werden können. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist es wichtig schnell zu handeln und direkt auf die Situation zu reagieren. Glücklicherweise gibt es bei einem Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft das Einlagensicherungsgesetz und Privatpersonen, wie auch Personen- und Kapitalgesellschaften profitieren von der Sicherung. So sind mindestens 100.000 € auf Cash-Konten pro Kunde und Institut gesetzlich vollständig geschützt. Das Fondsvermögen im Kundendepot ist unbegrenzt gesichert. Die gesetzliche Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung bieten entsprechende Sicherheit vor einer Insolvenz der Depotbank. Eine Fondsgesellschaft kann leider insolvent werden, aber die Anleger sind mit ihrem Vermögen geschützt. Bei offenen Investmentfonds bildet das eingelegte Kapital von Anlegern und die damit erworbenen Vermögensgegenstände das entsprechende sogenannte Sondervermögen. Die Vermögensgegenstände von einem Investmentfonds setzen sich unter anderem zusammen aus Aktien, Bezugsrechten, Renten, Immobilien, Rohstoffe und den liquiden Mitteln.

Sondervermögen einer Investmentgesellschaft

Bei einer Investmentgesellschaft gibt es das Finanzanlagevermögen (sogenanntes Sondervermögen), welches ausschließlich aus von Anlegern erworbenen Investmentzertifikaten refinanziert wird. Sondervermögen ist nicht rechtsfähige Vermögensmasse und diesem fehlt eine eigene Rechtspersönlichkeit. Es geht keine Rechte und Pflichten ein. Ein solches Sondervermögen ist nicht organfähig und es wird durch eine besondere juristische Person verwaltet, das ist die Investment- oder Kapitalverwaltungsgesellschaft. Dieses Sondervermögen wird vom Vermögen einer Investmentgesellschaft getrennt verwaltet und auch bilanziert. Das Sondervermögen wird durch die im Umlauf befindlichen Investmentzertifikate refinanziert. Sollte die Investmentgesellschaft insolvent sein, dann schlägt das nicht auf das entsprechende Sondervermögen durch und damit besteht voller Anlegerschutz. Sondervermögen sind inländische offene Investmentvermögen. Es gibt auch Immobilien-Sondervermögen, welche nach Anlagebedingungen das bei ihnen entsprechend eingelegte Geld in Immobilien anlegen. Das Sondervermögen ist von dem eigenen Vermögen einer Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt zu halten. Es gibt zwei Formen der Verwaltung. So können die zum Sondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände nach der Maßgabe der Anlagebedingungen im Eigentum von der Kapitalverwaltungsgesellschaft sein oder aber im Miteigentum aller Anleger stehen. So handelt es sich also entweder um eine Treuhandlösung oder aber um eine Lösung mit Miteigentumsanteilen der Anleger. Im Falle der Treuhandlösung ist die Verwaltungsgesellschaft der Rechtsinhaber dieses Sondervermögens, aber es haftet das Sondervermögen nicht für entsprechende Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft. Es existiert ein Haftungsausschluss, wonach das Recht der Kapitalverwaltungsgesellschaft, ein solches Sondervermögen verwalten zu dürfen, mit der Eröffnung von einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft erlischt. Eine Treuhandlösung ist bei Immobilien-Sondervermögen immer zwingend vorgeschrieben. Alle Anteile am Sondervermögen werden in Investmentzertifikaten verbrieft. Bei einer Insolvenz geht die Verwaltung auf die Verwahrstelle über. Die Verwahrstelle kann dann auch das Sondervermögen abwickeln und an die Anleger verteilen. Es gibt ein investmentrechtliches Trennungs-, Verpflichtungs-, Belastungs- und auch ein Aufrechnungsverbot. Das Fondsmanagement ist bei der Aufbauorganisation von der Kapitalanlagegesellschaft damit betraut, das zugehörige Sondervermögen nach den gesetzlichen Vorschriften anzulegen. Das Portfolio ist risikodiversifiziert, was bedeutet, dass immer mehrere Emittenten und verschiedene Anlageklassen gewählt werden, um das Risiko zu minimieren. Wäre nur ein einziger Emittent vorhanden, so bestünde das Risiko des Totalverlustes bei einer entsprechenden Pleite. Durch eine Hereinnahme von einer weiteren Anlageklasse zu dem Portfolio verbessert sich die Risiko-Rendite-Eigenschaft. Damit wird die Rendite erhöht und/oder die Volatilität vermindert oder umgekehrt. Damit ergibt sich eine risikoadjustierte Rendite. Eine negative Marktentwicklung von einer Anlageklasse kann durch den positiven Verlauf von einer anderen Klasse kompensiert werden. Mit einer „Asset Allocation“ wird dafür gesorgt, dass das Sondervermögen über die verschiedenen Anlageklassen aufgeteilt wird und mit sinvollen Asset Allocations kann in Kombination von verschiedenen Anlageklassen das entsprechende Rendite/Risiko-Verhältnis des Portfolios optimiert werden. In den Investmentgesellschaften und Kapitalanlagegesellschaften sind die Mittel nur nach dem entsprechenden Grundsatz der Risikomischung anzulegen. Das Rating der Emissionen ist immer zu beachten und es muss innerhalb des Investment Grade liegen. Eine übermäßige Risikokonzentration gilt es zu vermeiden. Das Sondervermögen ist nicht insolvenzfähig und damit gehört es nicht zu der Insolvenzmasse von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. Schon allein investmentrechtlich ist der Anlegerschutz vollständig gewährleistet. Allerdings betrifft dies nur das Emittentenrisiko von einer Investmentgesellschaft, denn der Anleger trägt immer noch die üblichen Finanzrisiken wie das Kursrisiko und die Zinsänderungsrisiken der Investmentzertifikate.

Zielorientiertes Crowdfunding

Mit einem gewinnmaximierenden Crowdfunding können schnell hohe Anlagesummen erzielt werden. Wie immer ist es aber sinnvoll das Risiko zu streuen. So sollte auch beim Crowdinvesting die zur Verfügung stehende Anlagesumme bei unterschiedlichen Projekten mehrerer Anbieter beteiligt werden. Besonders sichere Anlagen können bevorzugt für Investment-Projekte gewählt werden. Crowdfunding ist eine besondere Kapitalanlage, die sich einer wachsenden Beliebtheit erfreut. Aussichtsreich sind solche Anlageformen, jedoch ist das Risiko leider auch entsprechend groß. Es gibt viele Meldungen von Anlagen, bei denen sich das Anlagegeld innerhalb von kurzer Zeit vervielfacht hatte. Jedoch gibt es auch Meldungen von Pleiten – es konnte sogar passieren, dass Crowdfunding-Anleger all ihr Geld verloren. Mit einem seriösen und gewinnträchtigen Crowdinvesting sollte man sich mit der Geldanlage genauer auseinandersetzen, bevor man eine solche Anlage vornimmt. So sollte das Geschäftskonzept deutlich werden. Leider liegen Erfolg und Misserfolg beim Crowdfunding-Markt nahe beieinander. Crowdfunding ist eine sogenannte „Schwarmfinanzierung“. So finanzieren eine Vielzahl von Geldgebern ein konkretes Projekt. Es ist so, dass das Geld in der Regel nicht der Initiator sammelt, sondern eine bestimmte Crowdfunding-Plattform im Internet. Es tritt also eine eigene Gesellschaft auf. Sie fungiert als Vermittler und nicht als Berater. Meist geht es um eher kleine Summen. Ohne weitere Auskünfte darf ein Investor maximal 1.000 € anlegen, nach dem rechtlichen Rahmen. Es dürfen bis zu 10.000 € sein, wenn nach eigenen Angaben mindestens 100.000 € freies Vermögen vorhanden sind oder höchstens zwei Netto-Monatsgehälter angelegt werden. So darf ein Unternehmen bis zu 1.000.000 € per Crowdfunding aufgebracht werden. Es handelt sich um nachrangige oder partiarische Darlehen, die mit einer Unternehmensbeteiligung einhergehen. Leider hat das auch Nachteile, denn bei einer Insolvenz ist das gesamte Kapital weg. Bei Anlagen von über 250 € ist grundsätzlich ein Vermögensanlagen-Informationsblatt mit allen wichtigen Punkten Pflicht!

Projekte für Crowdinvesting

Etwa 80 % aller Anlagen entfielen auf Immobilien. Mit dem eingesammelten Geld wurden Neubauten erstellt oder aber Altbauten saniert. Die Plattformen versprachen tatsächlich bis zu 7 % Rendite. Allerdings ist dies keineswegs sicher. Bislang gab es aber keinerlei Ausfall und stattdessen konnten sogar in einigen Fällen höhere Renditen als erwartet erzielt werden. Beim Kapital für Start-ups oder auch Mittelständler hingegen sah das Ergebnis ganz anders aus. Leider gab es zwischen 2011 und 2016 nach der Untersuchung von „Finanztest“ insgesamt 14 % Ausfall. So ist es leider so, dass die Renditen von 10 untersuchten Plattformen, die in Aussicht gestellt wurden, angesichts des hohen Risikos relativ gering waren. Lukrativ wurden die Geldanlagen erst dann, wenn die Anleger Unternehmensanteile erwarben oder die Gründer ihnen Rückkaufangebote unterbreiteten. Crowdfunding sollte gut überlegt sein. Nach Stiftung Warentest ist es so, dass man sich an Unternehmen oder Projekte beteiligt ohne jegliche Mitspracherechte und man bindet sich für Jahre und trägt dabei höhere Risiken als bei sicheren Geldanlagen. Man darf auch nicht erwarten, dass Plattformen nur gute Projekte auswählen. Es ist in jedem Falle besser, wenn man kleine Summen in mehrere Projekte investiert als alles in nur ein großes Projekt.

Fazit

Anleger müssen in jedem Falle vermeiden, in Kapitalanlagegesellschaften zu investieren, die von einer Insolvenz bedroht sind. Geht das Kreditinstitut pleite, also eine Sparkasse, eine Privatbank oder eine Genossenschaftsbank – dann schützt die gesetzliche Einlagensicherung die Kundeneinlagen bis zu einem Betrag von gesamt 100.000 €.

PRESSEKONTAKT

WallnerWeiß Insolvenzverwalter Gutachter GbR
Jürgen Wallner

Bautzner Straße 102
01099 Dresden

Website: www.insolvenzportal.com
E-Mail : info@insolvenzportal.com
Telefon: +49 (0) 351 86 27 50
Telefax: +49 (0) 351 86 27 510